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Alters- und Ehejubiläen rechtzeitig bekannt geben

Bekanntlich werden Ehe- und Altersjubilare, sofern der Wunsch dazu besteht, durch die Stadt in besonderer Weise geehrt.

Bei Altersjubiläen wird diese Ehrung von der Stadt erstmals nach Rücksprache mit den Jubilaren bei Vollendung des 90. Lebensjahres vorgenommen, dann wieder bei dem 95. und dem 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag ist jedes Jahr ein Glückwunsch vorgesehen.

Außerdem ist zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Hochzeitstag eine Ehrung vorgesehen.

Die Stadt überreicht bei allen Alters- und Ehejubiläen einen Blumenstrauß und eine Urkunde.

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