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Verbot von Himmelslaternen im Land Brandenburg

Das Innenministerium Potsdam teilte aktuell mit, dass sogenannte Himmels- und Fluglaternen (Skyballons) nunmehr auch im Land Brandenburg verboten seien.

Die entsprechende Verordnung trat am 04. Februar 2010 in Kraft. Das Verbot galt bisher bereits in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hessen. Laut Verordnung gelte ein Verbot für “unbemannte Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird”.

Von den fliegenden Lampions gehe eine große Gefahr aus. Keiner könne die Flugbahn und damit  mögliche Absturzstellen beeinflussen, sagte Innenminister Speer. Das Land Brandenburg gehöre mit 1,1 Millionen Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den gefährdetsten Regionen in Europa. Fast die Hälfte der Fläche sei in die höchste Waldbrandgefahrenklasse eingeteilt.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro.

 

Andrea Neumann

ÖA / Pressestelle



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