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Vorgang
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Hinweise/notwendige Unterlagen
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Bemerkungen / Gebühren
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Anmeldung einer Wohnung
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· Personalausweis oder Reisepass
· bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
· Geburts- bzw. Eheurkunde
· Scheidungsurteil
· Mietvertrag/Eigentumsnachweis oder Einzugsbestätigung
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· innerhalb zweier Wochen nach Einzug
· persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen bzw. Vollmacht bei Vertretung
· kostenfrei
· die vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung (bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie die Hauptwohnung,) jede weitere Wohnung ist NW
· kostenfrei
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Abmeldung
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· Personalausweis/ bzw. Reisepass oder schriftlich
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· bei Umzügen im Inland ist nur die Anmeldung in der neuen Gemeinde/Stadt notwendig
· wird keine neue Wohnung im Inland bezogen (Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Wohnung bei mehreren Wohnsitzen) ist eine Abmeldung erforderlich
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Ummeldung
(innerhalb des Gemeindegebietes)
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· Personalausweis / Reisepass
· bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
· Mietvertrag o. Bestätigung des Wohnungsgebers
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· innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung
· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht
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Beantragung von Auskunftssperren
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· Personalausweis/Reisepass oder schriftlich mit Formblatt oder formlos
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· Gebührenfrei
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Melde-
bescheinigung /
Haushaltsbescheinigung
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· Personalausweis/Reisepass
· evtl. Formblatt Arbeitsamt/
Finanzamt
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· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht
· Gebühr: 5,00 € /bzw. gebührenfrei
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Aufenthaltsbescheinigung
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· Personalausweis/Reisepass
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· Persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht
· Gebühr: 5,00 €
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Beglaubigung von Kopien und Unterschriften
(außer Personenstandsurkunden)
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· Personalausweis/Reisepass
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· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht
· Gebühr: 3,00 €
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Führungszeugnis (privat/behördlich)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister(GZR)
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· Personalausweis/Reisepass
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· nur persönliche Vorsprache
· Gebühr: 13,00 €
· Nummer der Eintragung in ein öffentliches Register (GZR)
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Steuerliche Lebensbescheinigung
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· Personalausweis/Reisepass
· Nachweis der Mutter- bzw.
Vaterschaft zum Kind
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· persönliche Vorsprache bzw. Voll- macht oder schriftlicher Antrag
· gebührenfrei
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Lohnsteuerkarten - Änderung - Ergänzung - Ersatzausstellung
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· Lohnsteuerkarte
· Personalausweis/Reisepass
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· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht
· Gebühr: 2,00 € für eine Ersatzlohnsteuerkarte
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Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem
Gewerbezentralregister:
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Personalausweis (BPA)
bzw.
vorl. BPA
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· 1 aktuelles Passbild 3,5 x 4,5 cm ohne Rand mit hellem Hintergrund
· bisheriger Personalausweis bzw. RP
· Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
· Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift
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· persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich
· Bearbeitungsdauer ca.
3-4 Wochen
· Abholung kann durch eine andere Person unter Vorlage der Vollmacht erfolgen
· Gebühr: 8,00 €
· erster Personalausweis gebührenfrei
· BPA-Pflicht ab dem 16. Lebensjahr
· bei Antragsstellung durch die Erziehungsberechtigten auch früher
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Reisepass (RP)
bzw.
vorl. RP
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· 1 aktuelles biometrie- taugliches Passbild entsprechend den neuen Bestimmungen ( seit 01.11.2007)
Foto-Mustertafel kann im
Einwohnermeldeamt eingesehen werden
· Personalausweis/Reisepass /
Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift
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· persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich
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RP-Pflicht ab dem 12. Lebensjahr ·
Ausstellungszeit eines EU-Reisepasses mindestens 4 Wochen
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Ausstellung unabhängig vom Alter möglich
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Ab Vollendung des 6. Lebensjahres mit Fingerabdruck
· Abholung kann durch eine andere Person unter Vorlage der Vollmacht erfolgen
· Gebühr: bis 24 Jahre :37,50 €
ab 24 Jahre: 59,00 €
· vorl. RP: 26,00 €
· Express Pass:
bis 24 Jahre: 69,50 €
ab 24 Jahre: 91,00 €
· möglich ist die Ausstellung eines 48-Seiten-Reisepasses
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Kinderreisepass
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· Kinderreisepässe werden seit dem 01.11.2005 unabhängig vom Alter nur noch mit Bild ausgestellt
· Geburtsurkunde des Kindes
· 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
· evtl. bisheriger Kinderausweis/- reisepass
· evtl. Scheidungsurteil mit rechtskräftigem Sorgerechtsbeschluss bei Alleinsorge
· schriftliche Zustimmung
des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten
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· gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
· persönliche Vorsprache mind. eines Sorgeberechtigten mit Personalausweis oder Reisepass
· Fertigstellung sofort bzw. spätestens innerhalb v. 2 Tagen
· persönliches Erscheinen des Kindes zwecks Identitätsprüfung ist notwendig
· Gebühr: 13 €
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