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Einwohnermeldeamt

Vorgang
Hinweise/notwendige Unterlagen
Bemerkungen / Gebühren
Anmeldung einer Wohnung

· Personalausweis oder Reisepass

· bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen

· Geburts- bzw. Eheurkunde

· Scheidungsurteil

· Mietvertrag/Eigentumsnachweis oder Einzugsbestätigung

· innerhalb zweier Wochen nach Einzug

· persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen bzw. Vollmacht bei Vertretung

· kostenfrei

· die vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung (bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie die Hauptwohnung,) jede weitere Wohnung ist NW

· kostenfrei

Abmeldung

· Personalausweis/ bzw. Reisepass oder schriftlich

· bei Umzügen im Inland ist nur die Anmeldung in der neuen Gemeinde/Stadt notwendig

· wird keine neue Wohnung im Inland bezogen (Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Wohnung bei mehreren Wohnsitzen) ist eine Abmeldung erforderlich

Ummeldung (innerhalb des Gemeindegebietes)

· Personalausweis / Reisepass

· bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen

· Mietvertrag o. Bestätigung des Wohnungsgebers

· innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung

· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht

Beantragung von Auskunftssperren
· Personalausweis/Reisepass oder schriftlich mit Formblatt oder formlos
· Gebührenfrei
Melde- bescheinigung / Haushaltsbescheinigung

· Personalausweis/Reisepass

· evtl. Formblatt Arbeitsamt/

Finanzamt

· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht

· Gebühr: 5,00 € /bzw. gebührenfrei

Aufenthaltsbescheinigung
· Personalausweis/Reisepass

· Persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht

· Gebühr: 5,00 €

Beglaubigung von Kopien und Unterschriften (außer Personenstandsurkunden)

· Personalausweis/Reisepass

· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht

· Gebühr: 3,00 €

Führungszeugnis (privat/behördlich)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister(GZR)

· Personalausweis/Reisepass

· nur persönliche Vorsprache

· Gebühr: 13,00 €

· Nummer der Eintragung in ein öffentliches Register (GZR)

Steuerliche Lebensbescheinigung

· Personalausweis/Reisepass

· Nachweis der Mutter- bzw.

Vaterschaft zum Kind

· persönliche Vorsprache bzw. Voll- macht oder schriftlicher Antrag

· gebührenfrei

Lohnsteuerkarten - Änderung - Ergänzung - Ersatzausstellung

· Lohnsteuerkarte

· Personalausweis/Reisepass

· persönliche Vorsprache bzw. Vollmacht

· Gebühr: 2,00 € für eine Ersatzlohnsteuerkarte

Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

Personalausweis (BPA) bzw. vorl. BPA

· 1 aktuelles Passbild 3,5 x 4,5 cm ohne Rand mit hellem Hintergrund

· bisheriger Personalausweis bzw. RP

· Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde

· Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift

· persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich

· Bearbeitungsdauer ca.
3-4 Wochen

· Abholung kann durch eine andere Person unter Vorlage der Vollmacht erfolgen

· Gebühr: 8,00 €

· erster Personalausweis gebührenfrei

· BPA-Pflicht ab dem 16. Lebensjahr

· bei Antragsstellung durch die Erziehungsberechtigten auch früher

Reisepass (RP) bzw. vorl. RP

· 1 aktuelles biometrie- taugliches Passbild entsprechend den neuen Bestimmungen ( seit 01.11.2007)
Foto-Mustertafel kann im
Einwohnermeldeamt eingesehen werden

· Personalausweis/Reisepass /

Geburtsurkunde

· Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift

· persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich

· RP-Pflicht ab dem 12. Lebensjahr

· Ausstellungszeit eines EU-Reisepasses mindestens 4 Wochen

· Ausstellung unabhängig vom Alter möglich

· Ab Vollendung des 6. Lebensjahres mit Fingerabdruck

· Abholung kann durch eine andere Person unter Vorlage der Vollmacht erfolgen

· Gebühr: bis 24 Jahre :37,50 €
ab 24 Jahre: 59,00 €

· vorl. RP: 26,00 €

· Express Pass:
bis 24 Jahre: 69,50 €
ab 24 Jahre: 91,00 €

· möglich ist die Ausstellung eines 48-Seiten-Reisepasses

Kinderreisepass

· Kinderreisepässe werden seit dem 01.11.2005 unabhängig vom Alter nur noch mit Bild ausgestellt

· Geburtsurkunde des Kindes

· 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild

· evtl. bisheriger Kinderausweis/- reisepass

· evtl. Scheidungsurteil mit rechtskräftigem Sorgerechtsbeschluss bei Alleinsorge

· schriftliche Zustimmung
des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten

· gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr

· persönliche Vorsprache mind. eines Sorgeberechtigten mit Personalausweis oder Reisepass

· Fertigstellung sofort bzw. spätestens innerhalb v. 2 Tagen

· persönliches Erscheinen des Kindes zwecks Identitätsprüfung ist notwendig

· Gebühr: 13 €

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